Jetzt Mitglied werden

Laut Satzung gibt es mehrere Arten der Mitgliedschaften. Wenn Sie noch studieren, können Sie außerordentliches Mitglied werden. Ärzten sowie Wissenschaftlern in der Allgemeinmedizin steht die ordentliche Mitgliedschaft offen.

Aktuell wird die Satzung der SGAM überarbeitet. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung wird auch den Praxismitarbeitenden/MFA und Studierenden die ordentliche Mitgliedschaft offenstehen.

Die entsprechenden Mitgliedsanträge können Sie hier herunterladen. Weiterhin finden Sie hier die Beitrags- und Gebührenordnung der SGAM in der Überarbeitung vom 10.06.2017.

Als Mitglied der SGAM sind Sie automatisch auch Mitglied der DEGAM als Muttergesellschaft und können von deren Vorteilen profitieren. Weitere Benefits einer Mitgliedschaft finden Sie in den Unterpunkten  "Benefits für Studierende, Ärztinnen und Ärzte", "Benefits für Wissenschaftler und Doktoranden" und "Benefits für MFA und Praxisangestellte".

 

Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt immer im Frühjahr.

Nach Eingang der Kündigung einer Mitgliedschaft in der Geschäftsstelle der SGAM wird diese zum 01.01. des folgenden Jahres wirksam.