Laut Satzung der SGAM in der Überarbeitung vom 02.06.2023 gilt: "Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann jeder Arzt und jeder in der allgemein- oder familienmedizinischen Forschung und Lehre tätiger Wissenschaftler, Studierender sowie wissenschaftlich interessierter Medizinischer Fachangestellter und Angehöriger geregelte Gesundheitsfachberufe werden, der sich der Aufgabe und dem Ziel der Gesellschaft verpflichtet fühlt und die Satzung anerkennt."
Den Mitgliedsantrag und die Beitrags- und Gebührenordnung können Sie hier herunterladen.
Als Mitglied der SGAM sind Sie automatisch auch Mitglied der DEGAM als Muttergesellschaft und können von deren Vorteilen profitieren. Weitere Benefits einer Mitgliedschaft finden Sie in den Unterpunkten "Benefits für Studierende, Ärztinnen und Ärzte", "Benefits für Wissenschaftler und Doktoranden" und "Benefits für MFA und Praxisangestellte".
Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt immer im Frühjahr.
Nach Eingang der Kündigung einer Mitgliedschaft in der Geschäftsstelle der SGAM wird diese zum 01.01. des folgenden Jahres wirksam.